Dr. Anton von Gasteiger zu Rabenstein und Kobach | Villanders | Süd-Tirol CD Mut zur Treue kaufen
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Der absolute Grundstein des Tiroler Schützenwesens - das Landlibell von 1511

Schützenkompanie Anton von Gasteiger Villanders | Süd-Tirol
Im Jahre 1511 erstellte Kaiser Maximilian unter Mithilfe der Stände beim Landtag in Bozen das sogenannte Landlibell, eine neue demokratische Wehrverfassung zur Regelung des Wehrwesens. Der Kaiser verpflichtete sich, keinen Krieg ohne den Willen der Stände zu führen und entband die Tiroler von aller Verpflichtung, außerhalb der Landesgrenzen Kriegsdienste zu leisten. Dafür bewilligten die Stände, im Falle der Kriegsgefahr zur Verteidigung des Landes in vier Aufgeboten bis zu 20.000 Mann aufzustellen und zu bewaffnen. Das Landlibell bestätigte eine absolute Sonderstellung Tirols innerhalb der österreichischen Länder.

Die Grundlage dafür, die Waffenfreiheiten aller Tiroler, konnte der Kaiser nur in einem Land wagen, das keine Leibeigenen kannte, wo vom Ritter bis zum Bauernknecht jeder ein freier Mann war. Damit war der Weg des einzigartigen Tiroler Schützenwesens bereitet.



Das Landlibell von 1511

Das sogenannte „Landlibell“ ist eine Urkunde von Kaiser Maximilian I. vom 23. Juni 1511. Diese legte im Einvernehmen mit den Tiroler Landständen fest, dass die Stände zur Verteidigung des Landes Kriegsdienste zu leisten hatten. Das Landlibell bildete einen Teil der Tiroler Landesverfassung.

Die Verteidigungsmannschaft bestand aus zwei Gruppen:
  • Dem Aufgebot, eingeteilt durch Gerichte (Verwaltungseinheiten) in einer Stärke von 5.000 bis 20.000 Mann, je nach Bedrohung.
  • Dem Landsturm, der bei plötzlichem Einbruch des Feindes alle Wehrfähigen vom 18. bis zum 60. Lebensjahr aufbot.

Schützenkompanie Anton von Gasteiger Villanders | Süd-Tirol
Das Landlibell beinhaltete weiter, dass das Aufgebot und der Landsturm nur innerhalt des Landes (Tirol) Kriegsdienst leisten mussten, und dass der Kaiser ohne Bewilligung der Landstände keinen Krieg beginnen sollte, der Tirol betraf.

Die Ausrüstung samt Waffen war vom Aufgebot und Landsturm selbst zu beschaffen, sie wurden dabei vom Innsbrucker Zeughaus unterstützt, das Geschütze und Werkzeuge lieferte. Damit war auch das Recht verbunden, dass jeder Wehrfähige eine Waffe tragen durfte. Dies begründete das Schützenwesen. Ursprünglich war jedoch nur ein Drittel mit Feuerwaffen ausgerüstet, der Rest musste sich mit Spießen, Schaufeln, Hacken, Beilen und Hauen bewaffnen.

Das Landlibell wurde immer wieder den geänderten militärischen und politischen Anforderungen angepasst. 1704 wurden die Schützen als eigene Truppe neben dem Militär geführt und ab 1736 eine Trennung in Standschützen mit einer intensiven Scharfschützen-Ausbildung und dem Landsturm als bisher bestehender Miliztruppe durchgeführt.

In der Zeit der Napoleonischen Kriege von 1796 bis 1813 kam es zur ersten großen Bewährungsprobe des neuen Verteidigungssystems. Die Auflösung des Landlibells durch die bayrische Besatzungsmacht 1809 und die Zwangsaushebung von Rekruten in Axams führte zum Landesaufstand unter Andreas Hofer.

Quelle: Tirol 1809-2009: Vom Freiheitskampf zum Kassenschlager, Edition Tirol, S. 11