Dr. Anton von Gasteiger zu Rabenstein und Kobach | Villanders | Süd-Tirol CD Mut zur Treue kaufen
  • Schützenkompanie Villanders - Anton von Gasteiger | Süd-Tirol | Südtirol
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Die Statuten

Zweck und Aufgabe der Schützenkompanie Anton von Gasteiger Villanders sind:

 

§  Festhalten am überlieferten Väterglauben

§  Die Pflege und Erhaltung der Tradition des heimatlichen Schützenwesens und des damit verbundenen

Brauchtums im Rahmen des Südtiroler Schützenbundes.

§  Die beispielgebende Ausführung der Rechte und Pflichten der Südtiroler zur Erhaltung der Tiroler

Wesensart und der Existenzsicherung der deutschen und ladinischen Volksgruppe in der angestammten

Heimat.

§  Die Erhaltung und Förderung der heimatlichen Trachten.

§  Die heimatkundliche Ausbildung der Mitglieder und die Förderung des örtlichen kulturellen Lebens durch

Zusammenarbeit mit den verschiedenen kulturellen Einrichtungen und Organisationen des Ortes.

§  Die Pflege des Scheibenschießens.

§  Die Pflege und der Schutz der heimatlichen Landschaft und Natur sowie der Schutz der Natur- und

Kunstdenkmäler.

§  Die Beflaggung mit Tiroler und Schützenfahnen bei festlichen und kirchlichen Anlässen.

§  Die Förderung kameradschaftlicher Zusammenarbeit mit Nord- und Osttiroler Schützenkompanien.

Aufbau einer Schützenkompanie

 

Laut § 3 der Satzung der Südtiroler Schützenkompanien gehören zu einer Schützenkompanie bzw. Schützenkapelle:

a)       Aktive Schützen:

Das sind möglichst ortsansässige Tiroler Männer nach Vollendung des 16. Lebensjahres, wenn sie um Mitgliedschaft ansuchen. Die Voraussetzungen zur Aufnahme in eine Schützenkompanie bzw. -kapelle sind insbesondere ein einwandfreier Leumund und Tiroler Gesinnung sowie die Verpflichtung zur Einhaltung der Satzungen und Beschlüsse der Kompanie bzw. Kapelle und des Bundes.

 

b)      Jungschützen:

Darunter versteht man Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr, sofern sie über die nötige geistige und körperliche Reife verfügen. Ihre Mitgliedschaft regelt das Statut der Südtiroler Jungschützen.

c)       Marketenderinnen:

Dies sind aktive Mitglieder der Kompanie bzw. Kapelle für die Dauer des Dienstes.

Marketenderinnen wurden zur Zeit des Aufschwungs der Trachtenschützen nach 1850 bei den Kompanien eingeführt. Sie gehörten nicht zu einer festen Einrichtung der Landesverteidigung. In den früheren Kämpfen der Schützen hat es keine Marketenderinnen wie bei der Armee gegeben, denn die Tiroler Aufgebote konnten sich aus dem eigenen Land verpflegen. So blieb der Name Marketenderin, als er bei den stehenden Herren abgeschafft wurde, ausgerechnet bei den Tiroler Schützen erhalten.

d)      Unterstützende Mitglieder:

Dabei handelt es sich um Personen, die sich verpflichten, alljährlich einen Beitrag zu leisten, der jeweils von der Hauptversammlung bestimmt wird. Sie können zu allen Veranstaltungen der Schützenkompanie bzw. Kapelle eingeladen werden und sollen über die Tätigkeit der Kompanie bzw. Kapelle mindestens einmal jährlich hinreichend, möglichst in schriftlicher Form, informiert werden.

 

Die Aufnahme der aktiven Schützen, Jungschützen, Marketenderinnen und unterstützenden Mitglieder erfolgt durch die Kommandantschaft, vorbehaltlich der Bestätigung durch die Kompanieversammlung.

 

e)      Ehrenmitglieder:

Zum Ehrenoffizier (Leutnant, Oberleutnant, Hauptmann) oder Ehrenmitglied der Kompanie bzw. Kapelle können auf Vorschlag der Kommandantschaft Persönlichkeiten ernannt werden, die sich um das Tiroler Schützenwesens im Allgemeinen oder um die Kompanie bzw. Kapelle im Besonderen entsprechende Verdienste erworben haben.

Die Ernennung erfolgt durch die Hauptversammlung bei Anwesenheit von mindestens 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder mit einer  2/3-Stimmenmehrheit. Die Ernennung zum Ehrenhauptmann setzt eine wenigstens 5-jährige aktive Tätigkeit im Schützenwesen voraus. Die Ernennung muss vorher mit dem Bezirksmajor abgesprochen werden. Die Zahl der Ehrenoffiziere muss in einem gesunden Verhältnis zur Zahl der aktiven Schützen stehen